Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Februar 2026 · Version 3.0

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Plattform OKAYPLAY, erreichbar unter okayplay.io, betrieben von Daniel Wesseling, Brouwerijstraat 1, 7523 XC Enschede, Overijssel, Niederlande (nachfolgend „OKAYPLAY" oder „Betreiber").

(2) OKAYPLAY richtet sich an drei Nutzergruppen: Publisher (Webseitenbetreiber), Speaker (Sprecher) und Advertiser (Werbetreibende). Für jede Gruppe gelten die allgemeinen Bestimmungen (§§ 1–8) sowie die jeweiligen gruppenspezifischen Bestimmungen (§§ 9–11).

(3) Die Nutzung von OKAYPLAY setzt die Zustimmung zu diesen AGB sowie zur Datenschutzerklärung voraus.

(4) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, OKAYPLAY stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Leistungsbeschreibung

(1) OKAYPLAY ist eine Audio-Plattform, die Webseiten-Artikel in menschlich eingesprochene Aufnahmen umwandelt. Die Plattform vermittelt zwischen Publishern (die Inhalte bereitstellen), Speakern (die Aufnahmen einsprechen) und Advertisern (die Audio-Werbung schalten).

(2) Der Service umfasst im Einzelnen:

(3) OKAYPLAY positioniert sich als Plattform mit ausschließlich menschlichen Stimmen. Der Einsatz von KI-generierten Stimmen ist für Voiceovers und Werbespots nicht gestattet.

§ 3 Registrierung und Nutzerkonto

(1) Die Nutzung der Plattform erfordert eine Registrierung. Der Nutzer verpflichtet sich, wahrheitsgemäße Angaben zu machen und diese aktuell zu halten.

(2) Jeder Nutzer darf nur ein Konto pro Rolle anlegen. Eine Nutzung in mehreren Rollen (z. B. als Publisher und Advertiser) ist mit separaten Konten zulässig.

(3) Der Nutzer ist für die Sicherheit seiner Zugangsdaten verantwortlich. Bei Verdacht auf Missbrauch ist OKAYPLAY unverzüglich zu informieren.

(4) OKAYPLAY behält sich vor, Registrierungen abzulehnen oder Konten zu sperren, wenn ein Verstoß gegen diese AGB vorliegt oder ein begründeter Verdacht besteht.

§ 4 Datenschutz und Einwilligung

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung unter /datenschutz sowie den geltenden Datenschutzgesetzen (DSGVO, BDSG, TDDDG).

(2) Der OKAYPLAY-Player auf Publisher-Webseiten arbeitet mit einem dreistufigen Einwilligungskonzept:

(3) Ohne Einwilligung des Webseitenbesuchers erfolgt kein Tracking, keine Speicherung personenbezogener Daten und keine Werbeausspielung.

(4) Publisher verpflichten sich, auf ihrer Webseite eine technisch und rechtlich konforme Consent-Management-Plattform (CMP) einzusetzen, die die Einwilligung für OKAYPLAY als separaten Dienst einholt.

§ 5 Geistiges Eigentum, weitreichende Nutzungsrechte und Verwertungsverbot

(1) Rechte an der Plattform und den Audio-Assets

Alle Rechte an der OKAYPLAY-Plattform, dem Player-Code, dem Design, der Marke sowie insbesondere an allen über die Plattform erstellten und bereitgestellten Audio-Aufnahmen (Master-Recordings) liegen vollumfänglich und exklusiv beim Betreiber.

(2) Rechteeinräumung durch den Publisher und striktes Verwertungsverbot

Die Publisher behalten das Urheberrecht an ihren ursprünglichen Artikelinhalten (Texten). Durch die Einbindung des OKAYPLAY-Players und die Freigabe eines Artikels zur Vertonung räumt der Publisher OKAYPLAY jedoch ein unwiderrufliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein, die betroffenen Texte für die Erstellung, Vervielfältigung, Verbreitung, kommerzielle Verwertung und öffentliche Zugänglichmachung von Audio-Aufnahmen zu nutzen.

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass das aus dem Text erstellte Audio-Aufnahme im alleinigen und exklusiven Eigentum und Nutzungsrecht von OKAYPLAY steht. Es ist dem Publisher sowie jeglichen Dritten strikt untersagt, die über den Player oder die API bereitgestellten Audio-Dateien (z. B. über Endpunkte wie /api/v1/play oder /api/v1/merged-audio) zu rippen, herunterzuladen, zu extrahieren, zu vervielfältigen oder in irgendeiner Form außerhalb des OKAYPLAY-Ökosystems (z. B. auf Streaming-Plattformen, in Podcasts, auf Social Media oder eigenen Datenträgern) zu veröffentlichen oder gewerblich zu verwerten.

Dieses Verbot gilt auch nach einer etwaigen Kündigung oder Beendigung der Partnerschaft uneingeschränkt fort. OKAYPLAY behält das Recht, die Audios zeitlich unbegrenzt und losgelöst von der ursprünglichen Publisher-Webseite kommerziell weiterzuverwerten. Der Publisher verzichtet in Bezug auf die Audio-Auswertung der von OKAYPLAY erstellten Aufnahmen unwiderruflich auf etwaige Rückrufsrechte gemäß § 41 UrhG.

(3) Rechteeinräumung durch den Speaker (Audio-Darbietung)

Mit der Erstellung und dem Upload einer Aufnahme über die OKAYPLAY-Plattform räumt der Speaker OKAYPLAY ein exklusives, unwiderrufliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht an seiner sprachlichen Darbietung und der daraus resultierenden Audio-Aufnahme ein.

Dies berechtigt OKAYPLAY zur alleinigen, plattformübergreifenden Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung (einschließlich Kürzungen, Zusammenschnitten oder technischen Modifikationen) und kommerziellen Verwertung (inklusive Werbemonetarisierung) der Aufnahme in allen bekannten und derzeit noch unbekannten Nutzungsarten.

Dem Speaker ist es untersagt, die von ihm für OKAYPLAY erstellten Aufnahmen auf eigenen Kanälen, Portfolios oder Drittplattformen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von OKAYPLAY hochzuladen oder anderweitig zu verwerten.

Mit dem vertraglich vereinbarten Anteil an den Werbeeinnahmen (§ 10 Abs. 1) sind sämtliche Ansprüche des Speakers auf Vergütung für diese exklusive und umfassende Rechteübertragung vollständig abgegolten. Eine über den vereinbarten Share hinausgehende Vergütung ist ausgeschlossen.

(4) Rechteeinräumung durch den Advertiser

Advertiser räumen OKAYPLAY ein nicht-exklusives, zeitlich auf die Dauer der jeweiligen Kampagne beschränktes, jedoch räumlich und inhaltlich unbeschränktes Recht ein, die eingereichten Werbespots im Rahmen der gebuchten Kampagnen innerhalb des gesamten OKAYPLAY-Netzwerks, auf den Webseiten der Publisher sowie in allen von OKAYPLAY kontrollierten Audio-Streams auszuspielen. OKAYPLAY ist berechtigt, die Werbespots für interne Analytics- und Dokumentationszwecke auch über das Kampagnenende hinaus zu archivieren.

(5) Vertragsstrafe bei unzulässiger Verwertung

Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen das in Absatz 2 und Absatz 3 geregelte Vervielfältigungs-, Nutzungs- und Verwertungsverbot (insbesondere, aber nicht abschließend, durch unautorisiertes Herunterladen, Rippen, Extrahieren oder die Veröffentlichung der OKAYPLAY-Master-Recordings auf Drittplattformen wie Streaming-Diensten, Social Media, eigenen Webseiten ohne den zugelassenen OKAYPLAY-Player oder als eigenständiger Podcast) verpflichtet sich der zuwiderhandelnde Vertragspartner (Publisher oder Speaker) unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs, an OKAYPLAY eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen.

Die genaue Höhe der Vertragsstrafe wird von OKAYPLAY für jeden Einzelfall nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit hin zu überprüfen (Hamburger Brauch). Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzanspruchs sowie das Recht von OKAYPLAY, unverzüglich auf Unterlassung zu klagen, bleiben von dieser Vertragsstrafe unberührt. Eine verwirkte und gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch angerechnet.

(6) Fortgeltung

Die Bestimmungen dieses § 5 gelten über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus fort und binden den Publisher, den Speaker und den Advertiser auch nach Kündigung, Vertragsbeendigung oder Kontolöschung zeitlich unbeschränkt.

§ 6 Verfügbarkeit und Haftung

(1) OKAYPLAY bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, kann jedoch keine ununterbrochene Erreichbarkeit garantieren. Wartungsarbeiten und technische Störungen sind vorbehalten.

(2) Die Haftung von OKAYPLAY beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet OKAYPLAY nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 7 Kündigung und Kontolöschung

(1) Beide Parteien können das Nutzungsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.

(2) Publisher können den Player-Embed jederzeit von ihrer Webseite entfernen. Die bereits erstellten Audio-Aufnahmen verbleiben gemäß § 5 im alleinigen Eigentum und Nutzungsrecht von OKAYPLAY und dürfen von OKAYPLAY auch nach Beendigung der Partnerschaft zeitlich unbeschränkt weiter verwertet werden. Eine Deaktivierung der Aufnahmen auf der Publisher-Webseite erfolgt nach Kündigung; das Verwertungsrecht von OKAYPLAY auf anderen Plattformen und Kanälen bleibt hiervon unberührt.

(3) Speaker können ihr Konto jederzeit löschen. Offene Vergütungsansprüche werden noch ausgezahlt. Bereits erstellte Aufnahmen verbleiben gemäß § 5 Abs. 3 im alleinigen und exklusiven Nutzungsrecht von OKAYPLAY und dürfen von OKAYPLAY zeitlich unbeschränkt weiter verwertet werden. Eine nachträgliche Deaktivierung oder Löschung der Aufnahmen durch den Speaker ist ausgeschlossen.

(4) Advertiser können laufende Kampagnen jederzeit pausieren oder beenden. Bereits erbrachte Leistungen (ausgelieferte Impressions) sind zu vergüten.

(5) Bei Kontolöschung werden personenbezogene Daten gemäß dem Löschkonzept in der Datenschutzerklärung gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

(6) OKAYPLAY kann Konten bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese AGB fristlos sperren oder kündigen.

§ 8 Änderungen der AGB

(1) OKAYPLAY behält sich vor, diese AGB mit angemessener Vorankündigung zu ändern. Registrierte Nutzer werden mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail informiert.

(2) Widerspricht ein Nutzer den geänderten AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf die Widerspruchsfrist und die Rechtsfolgen wird in der Änderungsmitteilung hingewiesen.

(3) Im Falle eines Widerspruchs ist OKAYPLAY berechtigt, das Nutzungsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen zu kündigen.

§ 9 Besondere Bestimmungen für Publisher

(1) Publisher binden den OKAYPLAY-Player über ein bereitgestelltes Script-Tag ein. Der API-Key ist vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

(2) Publisher verpflichten sich:

(3) Publisher erhalten Zugang zu aggregierten Analytics-Daten ihrer Webseite. Ein Zugriff auf Einzelprofile anderer Publisher oder auf nicht-anonymisierte Besucherdaten erfolgt nicht.

(4) OKAYPLAY und der Publisher schließen einen Vertrag über die gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DSGVO ab. Die wesentlichen Inhalte werden den Betroffenen auf Anfrage zugänglich gemacht.

(5) Die Einbindung des Players ist für Publisher kostenlos. Aufnahmen werden kostenfrei durch das Speaker-Netzwerk erstellt.

§ 10 Besondere Bestimmungen für Speaker

(1) Speaker erhalten 60 % der durch ihre Aufnahmen generierten Werbeeinnahmen. Die Berechnung basiert auf dem TKP (Tausend-Kontakt-Preis) der ausgespielten Werbung.

(2) Auszahlungen erfolgen monatlich ab einem Mindestbetrag von 50,00 EUR. Unterhalb dieses Betrags wird das Guthaben vorgetragen.

(3) Speaker versichern, dass ihre Aufnahmen selbst eingesprochen und nicht durch KI-Werkzeuge generiert oder wesentlich verändert wurden.

(4) Speaker verpflichten sich:

(5) OKAYPLAY behält sich vor, Aufnahmen vor der Veröffentlichung zu prüfen und bei mangelhafter Qualität abzulehnen.

(6) Speaker können als Auftragnehmer auch Werbespots für Advertiser einsprechen. Die Vergütung für Ad-Spots wird separat vereinbart.

§ 11 Besondere Bestimmungen für Advertiser

(1) Advertiser können Audio-Werbekampagnen buchen und über verschiedene Targeting-Optionen steuern.

(2) Die Abrechnung erfolgt auf Basis des vereinbarten TKP (Standard: 50,00 EUR netto). Abgerechnet werden nur validierte Impressions (geprüft durch das Anti-Fraud-System).

(3) Advertiser verpflichten sich:

(4) OKAYPLAY behält sich vor, Werbeinhalte vor der Freischaltung zu prüfen und bei Verstoß gegen diese AGB oder geltendes Recht abzulehnen.

(5) Tagesbudgets und Gesamtbudgets werden gemäß Kampagneneinstellungen überwacht. Bei Erreichen des Budgetlimits wird die Ausspielung automatisch pausiert.

(6) Die Rechnungstellung erfolgt monatlich. Zahlungsziel: 14 Tage netto ab Rechnungsdatum.

(7) Advertiser erhalten Zugang zu Kampagnen-Analytics mit aggregierten Daten. Einzelne Besucherprofile werden nicht offengelegt.

§ 12 Auftragsverarbeitung und Datenschutzverträge

(1) Soweit OKAYPLAY im Auftrag eines Publishers oder Advertisers personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

(2) Für die gemeinsame Verantwortlichkeit mit Publishern wird eine Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO geschlossen.

(3) Die Vertragsdokumente (AVV, Art.-26-Vereinbarung) können unter avv@okayplay.io angefordert oder direkt im Publisher-/Advertiser-Dashboard heruntergeladen werden.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz des Betreibers.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.