Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Gemäß Art. 28 DSGVO · Stand: Februar 2026

§ 1 Gegenstand und Dauer

(1) Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) konkretisiert die datenschutzrechtlichen Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform OKAYPLAY.

(2) Auftraggeber: Der Publisher oder Advertiser, der OKAYPLAY-Dienste nutzt (nachfolgend „Verantwortlicher").

(3) Auftragnehmer: Daniel Wesseling, Betreiber von OKAYPLAY (nachfolgend „Auftragsverarbeiter").

(4) Die Dauer entspricht der Laufzeit des Nutzungsverhältnisses zwischen den Parteien.

§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung

VerarbeitungstätigkeitZweckDatenkategorien
Einbindung und Betrieb des Audio-PlayersBereitstellung von Aufnahmen auf Publisher-WebseitenTechnische Zugriffsdaten
Engagement-Tracking (mit Consent)Analytics und Qualitätsmessung für PublisherNutzungsverhalten, Gerätedaten, Geodaten
Werbeausspielung (mit Consent)Monetarisierung durch Audio-WerbungBesucherprofile, Interessen, Geodaten
AbrechnungVergütung von Publishern/SpeakernGeschäftsdaten, Finanzdaten

§ 3 Kategorien betroffener Personen

§ 4 Pflichten des Auftragsverarbeiters

(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, er ist nach Unionsrecht oder dem Recht des Mitgliedstaats dazu verpflichtet.

(2) Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass die zur Verarbeitung befugten Personen sich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben.

(3) Der Auftragsverarbeiter trifft die gemäß Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen (siehe Anlage 1).

(4) Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Einhaltung der Pflichten aus Art. 32–36 DSGVO.

(5) Der Auftragsverarbeiter löscht nach Abschluss der Verarbeitung alle personenbezogenen Daten oder gibt sie zurück, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

(6) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten zur Verfügung und ermöglicht Überprüfungen/Audits.

§ 5 Unterauftragsverarbeiter

UnterauftragnehmerLeistungStandort
All-Inkl (ALL-INKL.COM - Neue Medien Münnich)Server-Hosting, DatenspeicherungDeutschland

(1) Der Auftragsverarbeiter setzt die vorstehend genannten Unterauftragsverarbeiter ein. Der Verantwortliche erteilt hierfür seine allgemeine Genehmigung.

(2) Bei Änderung oder Hinzufügung von Unterauftragsverarbeitern informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen vorab. Der Verantwortliche kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch erheben.

§ 6 Drittlandübermittlung

Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer findet nicht statt. Alle Server befinden sich in Deutschland.

§ 7 Meldepflichten bei Datenschutzverletzungen

(1) Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden, nach Bekanntwerden einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten.

(2) Die Meldung umfasst mindestens: Art der Verletzung, betroffene Datenkategorien und Personenanzahl, voraussichtliche Folgen, ergriffene und vorgeschlagene Maßnahmen.

§ 8 Kontaktdaten für Datenschutzanfragen

Auftragsverarbeiter: datenschutz@okayplay.io

Anlage 1: Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

1. Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

2. Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b+c DSGVO)

4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO)

5. Pseudonymisierung und Verschlüsselung

Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit

Gemäß Art. 26 DSGVO · Stand: Februar 2026

§ 1 Parteien und Gegenstand

(1) Diese Vereinbarung regelt die gemeinsame Verantwortlichkeit zwischen dem Publisher (nachfolgend „Publisher") und OKAYPLAY (nachfolgend „Plattform") bei der Verarbeitung personenbezogener Daten von Webseitenbesuchern.

(2) Die gemeinsame Verantwortlichkeit entsteht durch die Einbindung des OKAYPLAY-Players auf der Webseite des Publishers.

§ 2 Verantwortlichkeiten des Publishers

§ 3 Verantwortlichkeiten von OKAYPLAY

§ 4 Anlaufstelle für Betroffene

(1) Betroffene können ihre Rechte bei jeder der beiden Parteien geltend machen (Art. 26 Abs. 3 DSGVO).

(2) Primäre Anlaufstelle für Webseitenbesucher ist der Publisher. Für plattformbezogene Anfragen (Cross-Publisher-Profiling, Löschung des einheitlichen Profils) ist OKAYPLAY unter datenschutz@okayplay.io erreichbar.

§ 5 Wesentliche Inhalte für Betroffene

Gemäß Art. 26 Abs. 2 Satz 2 DSGVO wird Betroffenen mitgeteilt: